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Reverse-Charge-Verfahren zum 01.07.2011
Ab 01.07.2011 gilt die neue Umsatzsteuergesetzgebung nach dem "Reverse-Charge-Verfahren"! Der AFS-Manager SQL 2011 V12 unterstützt diese neue Funktion und in der Kombination mit Ihrer Buchhaltung wird dies auch mit der AFS-DateV Schnittstelle und dem AFS-Buchhalter unterstützt.

Kunden die davon betroffen sind können den AFS-Manager SQL V12 Update vorab erwerben, da die entgültige Version mit allen angekündigten Funktionen erst am mitte Juli 2011 zur Verfügung stehen wird.

Wenden Sie sich dazu an unseren Vertrieb: 06621/6501-33

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren:

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine umsatzsteuerliche Regelung, nach der in bestimmten Fällen nicht der
leistende Unternehmer sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss
(Verlagerung und Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Nach gesetzlicher
Vorschrift ist das Verfahren ab 01. Juli 2011 für die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten
Schaltkreisen in bestimmten Fällen anzuwenden. Die Regelung kommt nur im zwischenunternehmerischen
Handel (B2B) zur Anwendung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Wert der gelieferten Mobilfunkgeräte
und integrierten Schaltkreise (in EINEM wirtschaftlichen Vorgang „Auftrag“) mindestens 5.000 Euro beträgt.
Die Anwendung gilt auch für Folgevorgänge, die sich auf den jeweiligen Auftrag oder die jeweilige Lieferung
beziehen. Darunter fallen zum Beispiel Teillieferungen, Lagerwertausgleich, Lieferantenbonus, sonstige
Artikelzuschüsse, Lieferantenfehler und Lieferantenretouren mit eindeutiger Referenz auf den vorgängigen
Auftrags- bzw. Lieferfall. Die Verminderung der Bemessungsgrundlage ändert nicht die Steuerentscheidung
der vorgängigen Rechnung(en)




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