Ab dem 01.07.2021 tritt eine Änderung mit Lieferungen an Privatkunden ins EU Ausland in Kraft, welches die länderspezifischen Lieferschwellen durch eine einheitliche 10.000,- EUR Lieferschwelle ersetzt.
D.h. Sie liefern ins EU Ausland, ab einem Gesamtjahresumsatz von 10.000,- EUR muss die MwSt des Empfängerlandes ausweisen werden. In maximalen Fall muss Ihr Wawi System 27 Steuersätze beherrschen.
Ab dem 01.07.2021 gibt es für den Versandhandel innerhalb der EU eine gesetzliche Änderung. Dies trifft dann auf viele Unternehmen zu. Grenzüberschreitende Warenlieferungen an Nichtunternehmer werden im Ziel-Mitgliedsstaat steuerbar, und die Mehrwertsteuer ist dann dort zu entrichten. Es gibt allerdings eine einheitliche EU-weite Netto-Lieferschwelle von insgesamt 10.000 EUR. Nur bei Überschreitung der Lieferschwelle trifft diese Regelung zu. Diese Grenze gilt nicht pro Land, sondern für die Summe aller unter diese Regelung fallende Umsätze.
Reagieren Sie rechtzeitig und investieren Sie in unser Lieferschwellenmodul. Dieses wurde früher nur für die Enterprise-Version angeboten. Jetzt ist es möglich, dieses bereits mit der Business-Version zu erwerben.
Auf Rechnungen ist immer darauf zu achten, die Mehrwertsteuer des Empfängerlandes auszuweisen. Vermeiden Sie Bußgelder und Versäumniszuschläge, die fällig werden, wenn es Sie Rechnungen mit falscher Mehrwertsteuer abgeben.
Mit dem Lieferschwellenmodul haben Sie die Möglichkeit, pro Land entsprechende Rechnungen mit länderspezifischen Mehrwertsteuersatz auszudrucken und zu berechnen. Die Zuordnung der Adressen erfolgt über die Land-Auswahl innerhalb der eingegebenen Adresse.
Eine Überwachung der Lieferschwelle ist in dem Modul nicht enthalten. Entsprechende Auswertungen können wir Ihnen zur Verfügungsstellen und auf Ihre Daten entsprechend anpassen.