Nun ist es offiziell, die Fristverlängerung (Nichtbeanstandungsregelung) wurde am 06.11.2019 vom BMF veröffentlicht.
D.h. die aktuelle große Verunsicherung der Wirtschaft ist erst einmal etwas verschoben bis zum 30.09.2020.
Nun ist es offiziell, die Fristverlängerung (Nichtbeanstandungsregelung) wurde am 06.11.2019 vom BMF veröffentlicht.
D.h. die aktuelle große Verunsicherung der Wirtschaft ist erst einmal etwas verschoben bis zum 30.09.2020.
Aktuell ist es so, das zum 01.01.2020 eine vom BSI Zertifizierte TSE Sicherheitshardware für alle Kassen verpflichten ist mit Strafen von 25.000 pro Kasse, die dieses nicht erfüllt.
Das Problem ist, das die TSE-Spezifikationen erst im Laufe dieses Jahres spezifiziert wurden und diese sind teilweise immer noch offen bzw. Auslegungssache.
Dies hat zu die Folge, das es noch keine zertifizierte Hardware gibt und es weiterhin fraglich ist, ob es diese bis zum Jahresende geben wird. Die müsste auch noch in Millionen Stück zur Verfügung stehen und bei den Kunden in Betrieb genommen sein.
Das sowas möglich ist, dazu muss man schon Politiker sein, um das zu glauben ..... Auch der 30.09.2020 wird für die Umstellung aller Kassensysteme mehr als sportlich sein. Alleine AFS muss wahrscheinlich über 10.000 Kassenplätze umstellen, wie viele Kassen dies pro Arbeitstag dann sind, kann man sich leicht ausrechnen und wenn man je nach Updatestatus des Systems 30-60 Minuten pro Kasse rechnen muss, wird das spannend .....
TSE Hardware ist noch im Prototypenstatus: wir haben als einer der wenigen Kassenhersteller alle drei TSE Typen als Entwicklungsmuster in unserer Entwicklungsabt. Diese sind im aktuellen Stand noch im Entwicklungsmodus und je nach Hersteller noch mehr oder weniger von der Serienreife entfernt.
Zu den weiteren Stand werden wir an der
DFKA Tagung am 08.11.2019 in Berlin teilnehmen und weiter berichten .....
BMF Veröffentlichung vom 06.11.2019