Wer ist betroffen?
Der Richtlinie unterliegen alle Registrierkassen und PC-Kassensysteme, die von Unternehmen mit direkten Geldgeschäften (gegen Ware oder Dienstleistung im Handel und Gewerbe) genutzt werden, wobei unter Bargeldeinnahmen auch EC-Cash und Guthabenkarten zählen.
Alle Computergestützten Kassen (PC, Tablet, usw), müssen ab 01.10.2020 umgerüstet sein. Der ursprüngliche Termin, der ab 01.01.2020 war, wurde
bis zum 30.09.2020 verlängert durch eine Nichtbeanstandungsregelung.