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Kassen Finanzamt Meldung (KFM) §146a AO

Ohne Verwaltungssoftware wird kein zukünftiger Kassenbetrieb mehr möglich sein. Wir bieten allen Kassenherstellern, Kassenaufstellern bzw. Kassenbetreibern eine komplette Lösung für die zum Jahreswechsel 2024/2025 neue Pflichtaufgabe:

Kassenanmeldung via ELSTER in die Cloud des Finanzamts

AFS-Software GmbH & Co.KG hat als langjähriges DFKA Mitglied an der Pilotierung im Bereich §146a AO (KOMET Arbeitsgruppe) teilgenommen und daraus ein Kassenverwaltungstool erstellt. Dieses dient zur Verwaltung von Kassenbetreibern und deren Filialen bis hin zu jeder einzelnen Kasse und deren technischen Spezifikationen. Ohne eine solche Verwaltungssoftware ist ein zukünftiger Betrieb von Kassensystemen nicht mehr denkbar, da mit der Umsetzung des §146a AO alle technischen Änderungen direkt an das Finanzamt gemeldet werden müssen. D.h. man benötigt alte und aktuelle technische Daten der Kassensysteme inkl. Seriennummern, TSE Zertifikate, Ablaufdaten von Zertifikaten usw. usw. All diese Daten müssen immer gesammelt bei jeder technischen Änderung an das Finanzamt via ELSTER Schnittstelle gemeldet werden, so genannte Bruttomethode. Besonderes Augenmerk wurde beim Kassenverwaltungstool auf komplexe Sachverhalte gelegt, wie z.B. die Unterstützung aller gängigen TSE Hersteller, wo das System die TSE Daten direkt von USB oder Netzwerk auslesen kann. Direkt unterstützte TSE Hersteller sind hier: Swissbit, cryptovision, Epson, Fiskaly (weitere sind auf Anfrage möglich).

Die Anmeldung von Kassensystemen ist ein wichtiger Schritt im Rahmen der steuerlichen Erfassung und Überwachung von Geschäftsvorgängen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer. In Deutschland erfolgt diese Anmeldung gemäß den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) und des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Insbesondere ist hierbei der §146a (4) AO von zentraler Bedeutung.

Gemäß §146a AO müssen Unternehmer, die elektronische Aufzeichnungssysteme (z.B. Kassensysteme) i. S. d. § 1 (1) S. 1 der Kassensicherungsverordnung zur Erfassung von Geschäftsvorfällen nutzen, diese innerhalb eines Monats nach der vor Inbetriebnahme dem Finanzamt mitteilen. Diese Mitteilung n. § 146a (4) AO dient der Sicherstellung, dass die verwendeten Kassensysteme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und manipulationssicher sind. Dabei müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden, um eine ordnungsgemäße Buchführung n. § 158 AO und einen transparenten Geschäftsbetrieb sicherzustellen.

Die Anmeldung von Kassensystemen ist somit ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Steuerehrlichkeit. Die Finanzbehörden überprüfen regelmäßig die ordnungsgemäße Nutzung und Funktionsweise der angemeldeten Kassensysteme im Rahmen von Kassennachschauen n. § 146b AO, um sicherzustellen, dass keine Manipulationen vorgenommen werden, die zu einer Verfälschung der Buchführung führen könnten.

Darüber hinaus können bei Nichteinhaltung der Anzeigepflicht und bei Verstößen gegen die Vorschriften zur ordnungsgemäßen Kassenführung empfindliche Bußgelder und steuerrechtliche Sanktionen drohen. Es ist daher für Unternehmer von großer Bedeutung, die rechtlichen Anforderungen zur Anmeldung und Nutzung von Kassensystemen genau zu kennen und zu beachten, um steuerliche Risiken zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Bild 1 – Verwaltung des Mandanten (Kassenbetreibers)

Bild 2 – Kassenverwaltung mit allen benötigten technischen Daten pro Kasse

Bild 3- Filialverwaltung

Bild 4 – Anmeldungsverwaltung (wann hat man welche Kassen an bzw. abgemeldet)

Bild 5 – Elster Anmeldefenster: der direkte Weg zum Finanzamt

(eigenes Elster Zertifikat wird unterstützt)

Bild 6- integriertes PDF Archiv, welches die Original Dokumente der Anmeldung archiviert