Suche
Kassensoftware für Österreich
Kassensoftware für Österreich

AFS-Software hat die Kassensoftware für Österreich. Alle unsere AFS-Kassen entsprechen der Registrierkassenpflicht in Österreich. Diese ist seit dem 01.04.2017 in Kraft. Dies bedeutet unter anderem, dass auf jedem Bon ein zertifizierter QRCode abgebildet sein muss. 

Wir, AFS-Software unterstützen die Registrierkassenpflicht mithilfe unseres Partners EUROPEAN FISCAL STANDARDS ASSOCIATION (EFSTA).

Für den aktiven Einsatz einer Kasse in Österreich benötigen Sie eine aktuelle Version der AFS-Kassensoftware, einen dazugehörigen Premiumwartungsvertrag, eine EFSTA Lösung (stellen wir bereit), sowie eine Zertifizierungskarte und ein Kartenlesegerät (Zu erwerben bei GlobalTrust oder A-Trust).

Seit dem 1. April 2017 müssen alle Registrierkassen in Österreich eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur Manipulationsverhinderung enthalten. Diese Anforderung wird durch die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) geregelt. Aus diesem Grund haben wir eine Kassensoftware für Österreich. Die für den Manipulationsschutz erforderlichen RKSV-Zertifikate, die von einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) bezogen werden, haben typischerweise eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist dürfen die Zertifikate weiterhin verwendet werden, solange sie den technischen Standards entsprechen, die Sicherheit gewährleisten und von FinanzOnline registriert sind.

Nach § 15 der RKSV müssen Unternehmer, die der Registrierkassenpflicht unterliegen, die notwendige Anzahl von Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheiten bei einem im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen VDA erwerben. Der VDA stellt für jede Signatur- oder Siegelerstellungseinheit ein Zertifikat aus, das die Seriennummer und die Gültigkeitsdauer enthält. Auch nach dem offiziellen Ablauf eines Zertifikats ist dessen Weiterverwendung erlaubt, wenn der im Zertifikat vorhandene Signaturalgorithmus weiterhin als sicher eingestuft wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen bei abgelaufenen Zertifikaten nicht sofort neue Zertifikate erwerben müssen, solange die verwendeten Algorithmen sicher sind. Bei einer Neu-Registrierung oder einer neuerlichen Anmeldung einer Registrierkasse nach einer Außerbetriebnahme muss jedoch ein gültiges Zertifikat vorgelegt werden. Diese Regelung hilft Unternehmen, Kosten zu sparen und gleichzeitig die Compliance-Anforderungen zu erfüllen.

Vertrauensdiensteanbieter wie A-TRUST und GLOBALTRUST informieren regelmäßig über die Gültigkeitsdauer ihrer Zertifikate und die angebotenen Produkte. Sie bieten auch Unterstützung bei der Umstellung auf neue Technologien oder bei technischen Problemen, die während der Laufzeit der Zertifikate auftreten können. Dies stellt sicher, dass alle betroffenen Unternehmen stets über die notwendigen Informationen verfügen, um ihre Registrierkassen ordnungsgemäß zu betreiben und rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.